Fliese beim Bohren beschädigt: Welche Versicherung zahlt in der Mietwohnung in Österreich?

Fliese beim Bohren beschädigt: Welche Versicherung zahlt in der Mietwohnung in Österreich?

Ein Bild aufhängen, einen Handtuchhalter montieren – und plötzlich springt eine Fliese ab. In einer Mietwohnung stellt sich dann rasch die Frage: Muss ich den Schaden selbst bezahlen, hilft die Privathaftpflicht oder ist die Haushaltsversicherung zuständig? Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an, wer den Schaden verursacht hat, wem die Fliese gehört und was genau im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Dieser Ratgeber zeigt die typische Einordnung in Österreich und die richtigen Schritte nach dem Missgeschick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine fest verlegte Wand- oder Bodenfliese gehört in der Regel zum Mietobjekt, nicht zum beweglichen Hausrat.
  • Beschädigen Mieter:innen die Fliese versehentlich, kann die Privathaftpflicht helfen – aber nur, wenn Mietsachschäden eingeschlossen sind und kein Ausschluss greift.
  • Die Haushaltsversicherung bezahlt gewöhnlich nicht einfach die beschädigte Fliese selbst; sie schützt primär den eigenen beweglichen Hausrat.
  • War ein Handwerksbetrieb schuld, ist dessen Betriebshaftpflicht der erste Ansprechpartner.
  • Schaden sofort fotografieren, Vermietung oder Hausverwaltung informieren und keine Reparatur beauftragen, bevor die Zuständigkeit geklärt ist.

Warum eine beschädigte Fliese in der Mietwohnung ein Sonderfall ist

Fliesen sind üblicherweise fest mit Wand oder Boden verbunden. Sie zählen daher zur Bausubstanz beziehungsweise zur Ausstattung der Wohnung. Anders als ein eigener Teppich, ein Regal oder ein Fernseher sind sie kein klassischer Hausrat. Für die Frage „Welche Versicherung zahlt?“ muss man deshalb zwei Ebenen auseinanderhalten: Wer ist gegenüber der Vermieterseite für den Schaden verantwortlich – und welcher Versicherungsvertrag übernimmt diesen Anspruch gegebenenfalls?

Die österreichische Rechtslage hängt zudem vom konkreten Mietvertrag und davon ab, ob und wie das Mietrechtsgesetz auf das Mietverhältnis anzuwenden ist. Grundsätzlich müssen Mieter:innen sorgfältig mit der Wohnung umgehen. oesterreich.gv.at erläutert die Sorgfaltspflicht im Mietverhältnis. Eine abgesplitterte Fliese nach einem missglückten Bohrversuch ist meist keine normale Abnutzung, sondern ein konkreter Sachschaden.

Wann zahlt die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflicht ist bei einem selbst verursachten Schaden an fremdem Eigentum grundsätzlich die naheliegende Versicherung. Die Fliese gehört regelmäßig der Vermieterin, dem Vermieter oder – je nach Konstellation – der Eigentümergemeinschaft. Wer beim Setzen eines Dübels die Fliese beschädigt, kann daher einen Schadenersatzanspruch auslösen.

Entscheidend ist aber der Blick in die Polizze: Viele Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden an gemieteten Wohnräumen nur ab, wenn Mietsachschäden ausdrücklich mitversichert sind. Häufig bestehen Einschränkungen für allmähliche Schäden, Abnutzung, Vorsatz oder bestimmte mitgemietete Gegenstände. Auch ein vereinbarter Selbstbehalt bleibt möglich. Einen Überblick zu diesem wichtigen Baustein bietet unser Beitrag Mietsachschaden in der Wohnung: Welche Versicherung zahlt?.

Versehentlich, grob fahrlässig oder absichtlich?

Ein Missgeschick beim vorsichtigen Bohren ist etwas anderes als absichtliche Beschädigung. Vorsatz ist in der Haftpflichtversicherung regelmäßig ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf die Bedingungen an: Manche Tarife leisten auch dann, andere begrenzen oder verweigern die Leistung. Wer ohne geeigneten Fliesenbohrer arbeitet, keine Leitungs- oder Materialprüfung vornimmt oder mit hoher Schlagbohr-Einstellung direkt auf einer empfindlichen Fliese startet, sollte daher keine automatische Deckung voraussetzen.

Anders liegt der Fall, wenn beim Bohren nicht nur die Fliese, sondern eine Leitung getroffen wird. Dann können Trocknung und Folgeschäden deutlich teurer werden. Lesen Sie dazu auch: Wasserleitung angebohrt: Welche Versicherung zahlt in Österreich? und Stromkabel angebohrt: Zahlt die Versicherung in Österreich?.

Wann sind Haushalts-, Gebäude- oder Betriebshaftpflichtversicherung zuständig?

Haushaltsversicherung: meist nur bei Schäden am eigenen Hausrat

Eine Haushaltsversicherung deckt typischerweise Schäden an beweglichen Sachen in der Wohnung, etwa Möbeln, Kleidung oder Elektrogeräten, je nach Vertrag zum Beispiel durch Leitungswasser, Brand oder Einbruch. Die von Ihnen beim Bohren beschädigte, fest verlegte Fliese fällt normalerweise nicht darunter. Wird durch den Vorfall aber zusätzlich Ihr eigener Hausrat beschädigt, sollte der Vertrag trotzdem geprüft werden. Welche Unterschiede beim Schutz und bei Versicherungssumme wichtig sind, erklärt die Arbeiterkammer Wien zur Haushaltsversicherung.

Gebäudeversicherung: Sache der Eigentumsseite

Eine Gebäude- oder Eigenheimversicherung schützt die Immobilie der Eigentümerseite gegen die jeweils versicherten Gefahren. Sie ist nicht automatisch ein Ersatz für einen selbst verursachten Bohrschaden. Hat die Vermieterseite jedoch eine Gebäudedeckung und reguliert darüber, kann deren Versicherer unter Umständen prüfen, ob er bei der verursachenden Person oder deren Haftpflicht Regress nimmt. Für Mieter:innen ändert das nichts am besten Vorgehen: Schaden melden, keine Schuldfrage vorwegnehmen und die eigene Haftpflicht informieren.

Handwerksbetrieb hat die Fliese beschädigt

Wurde der Handtuchhalter von einem beauftragten Installations-, Montage- oder Fliesenbetrieb angebracht, liegt der Fall anders. Dann sollte der Betrieb den Schaden seiner Betriebshaftpflicht melden. Heben Sie Auftrag, Rechnung, Fotos und die Kommunikation auf. Unser Ratgeber Handwerker beschädigt Möbel: Welche Versicherung hilft? erklärt die sinnvolle Dokumentation bei Schäden durch beauftragte Fachleute.

Was kostet eine beschädigte Fliese – und muss wirklich alles neu?

Ein einzelner Schaden bedeutet nicht automatisch, dass das gesamte Bad neu verfliest werden muss. Technisch kann manchmal eine Ersatzfliese eingesetzt werden. Ist kein passendes Exemplar mehr vorhanden oder würde der Austausch weitere Schäden verursachen, ist eine fachliche Einschätzung sinnvoll. Für einen Schadenersatzanspruch zählt nicht zwangsläufig der Neupreis einer kompletten Sanierung. Nach Informationen der Arbeiterkammer ist bei tatsächlich verursachten Schäden grundsätzlich der noch vorhandene Wert der Sache maßgeblich; normale Abnutzung muss die Vermieterseite hinnehmen. Das ist besonders relevant bei älteren Fliesen oder einem bereits stark genutzten Bad.

Ob die Vermieterseite einen Betrag von der Kaution abziehen darf, ist eine separate mietrechtliche Frage. Halten Sie Übergabeprotokoll, Fotos und Kostenvoranschlag fest. Die Arbeiterkammer weist bei Kautionsstreitigkeiten darauf hin, dass normale Abnutzung nicht verrechnet werden darf und bei einem echten Schaden nicht automatisch der volle Neupreis geschuldet ist.

Checkliste: So gehen Sie nach dem Bohrschaden richtig vor

  1. Arbeit stoppen und Sicherheit prüfen: Bei Verdacht auf Strom- oder Wasserleitung nicht weiterbohren. Stromkreis ausschalten oder Wasser abdrehen, wenn eine Gefahr besteht.
  2. Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die Fliese aus Nähe und Abstand, den Bohrer, den Ort und allfällige Folgeschäden. Notieren Sie Datum und Ablauf.
  3. Hausverwaltung oder Vermietung informieren: Melden Sie den Schaden zeitnah und sachlich, insbesondere wenn eine Reparatur der Bausubstanz nötig ist.
  4. Haftpflicht unverzüglich verständigen: Reichen Sie Fotos, Mietvertrag bzw. Angaben zum Mietobjekt und eine Schilderung ein. Erkennen Sie keine Forderung vorschnell an.
  5. Keine eigenmächtige Schönheitsreparatur: Eine unpassende Ersatzfliese oder ein schlechter Reparaturversuch kann den Schaden vergrößern. Stimmen Sie die Vorgangsweise ab.
  6. Kostenvoranschlag prüfen: Lassen Sie Umfang, Alter der Fliesen und eine technisch sinnvolle Reparaturlösung berücksichtigen.

So beugen Sie Schäden beim Bohren in Fliesen vor

Prüfen Sie zuerst Mietvertrag und Hausordnung: Für größere Veränderungen kann eine Zustimmung erforderlich sein. Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach Leitungsplänen oder nutzen Sie einen geeigneten Leitungssucher – besonders in Bad und Küche. Markieren Sie die Bohrstelle, kleben Sie Malerkrepp gegen Abrutschen auf und verwenden Sie einen passenden Fliesen- oder Glasbohrer bei niedriger Drehzahl. Die Schlagfunktion bleibt bei Fliesen zunächst aus. Im Zweifel ist ein Fachbetrieb günstiger als ein beschädigtes Bad samt Folgeschaden.

FAQ: Fliese beim Bohren beschädigt

Zahlt die Haftpflicht auch eine kaputte Fliese in einer Mietwohnung?

Das kann sie, wenn eine Privathaftpflicht besteht, der Schaden versehentlich verursacht wurde und Mietsachschäden nach den Vertragsbedingungen eingeschlossen sind. Polizze und Ausschlüsse entscheiden im Einzelfall.

Ist ein Bohrloch schon ein Schaden?

Nicht jedes übliche Bohr- oder Dübelloch ist automatisch ein ersatzpflichtiger Schaden. Eine gesprungene oder abgeplatzte Fliese geht jedoch regelmäßig über die gewöhnliche Nutzung hinaus. Für die genaue Abgrenzung sind Mietvertrag, Zustand bei Einzug und Einzelfall wichtig.

Darf die Vermieterseite einfach die ganze Kaution behalten?

Nein, eine Kaution ist keine Pauschalstrafe. Sie dient der Sicherung berechtigter Forderungen. Dokumentieren Sie den Zustand und lassen Sie eine Forderung nachvollziehbar aufschlüsseln. Bei Streit hilft eine Mieterberatung oder rechtliche Beratung.

Was ist bei einer getroffenen Leitung zu tun?

Bei Strom, Wasser oder Gas hat Sicherheit Vorrang: nicht weiterarbeiten, Gefahrenstelle sichern und je nach Situation Fachleute beziehungsweise Notdienst verständigen. Danach Hausverwaltung und Versicherer informieren.

Fazit

Eine beim Bohren beschädigte Fliese ist in der Mietwohnung meistens ein Mietsachschaden. Die Privathaftpflicht kann die richtige Absicherung sein, aber nur mit passendem Einschluss und abhängig von den konkreten Bedingungen. Wer schnell dokumentiert, die Vermieterseite informiert und die Schadensmeldung sauber vorbereitet, vermeidet unnötigen Streit – und schafft die beste Grundlage für eine sachgerechte Reparatur.


Meta-Description-Vorschlag: Fliese beim Bohren beschädigt? Erfahren Sie, ob Privathaftpflicht, Haushalts- oder Gebäudeversicherung in der österreichischen Mietwohnung zahlt – inklusive Checkliste.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung für Österreich und ersetzt keine Prüfung der individuellen Polizze oder Rechtsberatung.

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