Es kommt darauf an, wodurch die Rohrverstopfung entstanden ist und welchen Teil der Abwasserleitung sie betrifft. In einer österreichischen Mietwohnung zahlt entweder der Mieter, der Vermieter oder – in bestimmten Fällen – eine Versicherung. Entscheidend sind Ursache, Ort der Verstopfung und ob ein Fehlverhalten vorliegt.
Die entscheidende Versicherungslogik bei Rohrverstopfungen
Bei einer reinen Rohrverstopfung ohne Folgeschaden greift in Österreich keine Versicherung. Die Kosten für die Rohrreinigung trägt grundsätzlich derjenige, der für die Leitung zuständig ist – oder der Verursacher.
Eine Übersicht aller Versicherungsfragen rund um Rohrverstopfungen finden Sie in unserem Hauptartikel: Rohrverstopfung zu Hause: Welche Versicherung zahlt?
Wer ist zuständig für welche Leitung?
Mieter zahlt bei Verstopfung in der Wohnung
Wenn die Verstopfung innerhalb der Mietwohnung entsteht – etwa in der Küchenspüle, der Dusche oder dem WC – und der Mieter sie durch unsachgemäße Nutzung verursacht hat (Fett, Hygieneartikel, Fremdkörper), trägt er die Kosten selbst.
Vermieter zahlt bei allgemeinen Leitungen
Fallstränge, Steigleitungen und Hauptleitungen gehören zum Mietobjekt. Der Vermieter ist hier für die Instandhaltung zuständig und muss die Rohrreinigung bezahlen. Mehr dazu bei Rohrverstopfungen im Mehrfamilienhaus.
Wann zahlt die Versicherung?
Die Versicherung greift erst, wenn aus der Verstopfung ein versicherter Schaden entsteht – etwa ein Wasserschaden durch Rückstau. Die reine Rohrreinigung bleibt unversichert. Besonders bei Eigenverschulden zahlt die Versicherung in der Regel nicht.

