Sie möchten Ihre Versicherungen von der Steuer absetzen und Steuern sparen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Versicherungen Sie in Österreich als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, welche Voraussetzungen dafür gelten und wo Sie diese Aufwendungen in Ihrer Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) eintragen müssen.
Welche Versicherungen kann man in Österreich steuerlich absetzen?
Kurz erklärt: In Österreich können Versicherungen nur noch sehr eingeschränkt steuerlich berücksichtigt werden. Tatsächlich steuerlich wirksam sind heute vor allem bestimmte Lebensversicherungen aus Altverträgen vor 2016. Beiträge zur privaten Kranken- und Unfallversicherung zählten früher zu den Sonderausgaben, führen seit 2021 jedoch zu keiner Steuerersparnis mehr.
Versicherungen als Sonderausgaben – das Wichtigste auf einen Blick
Als Sonderausgaben können Sie bestimmte Versicherungsbeiträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Unfallversicherung. Es ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Versicherungen steuerlich absetzbar sind und es Höchstgrenzen gibt, bis zu denen Sie die Versicherungsbeiträge geltend machen können. Wir helfen Ihnen, den Durchblick zu behalten!
Was sind Sonderausgaben in der Steuererklärung?
Bevor wir ins Detail gehen, welche Versicherungen Sie absetzen können, klären wir zunächst, was Sonderausgaben überhaupt sind. Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen mindern und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Sie stellen einen wichtigen Bestandteil der Steuererklärung dar und sollten daher nicht vernachlässigt werden.
Definition: Sonderausgaben laut österreichischem Steuerrecht
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern.
Im österreichischen Steuerrecht sind Sonderausgaben klar definiert. Es handelt sich um bestimmte private Aufwendungen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Dazu gehören beispielsweise Kirchenbeiträge oder Spenden. In der Vergangenheit zählten dazu unter anderem auch Beiträge zur privaten Kranken- und Unfallversicherung. Heute sind als Sonderausgaben mit steuerlicher Wirkung vor allem bestimmte Lebensversicherungen aus Altverträgen relevant.
Unterschied zwischen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
Sonderausgaben sind im Gegensatz zu außergewöhnlichen Belastungen nicht vom Einkommen abhängig.
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Während Sonderausgaben unabhängig von Ihrem Einkommen geltend gemacht werden können, sind außergewöhnliche Belastungen oft an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Zudem müssen außergewöhnliche Belastungen, wie der Name schon sagt, außergewöhnlich sein und eine gewisse finanzielle Last darstellen.
Diese Versicherungen waren früher steuerlich absetzbar
Nun kommen wir zum Kern der Sache: Welche Versicherungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen? Es ist wichtig zu wissen, dass sich die Regelungen im Laufe der Zeit ändern können. Daher beziehen sich die folgenden Informationen auf den aktuellen Stand des österreichischen Steuerrechts für das Jahr 2026. Beachten Sie auch, dass es sich hierbei um eine allgemeine Orientierung handelt und keine steuerliche Beratung darstellt.
Private Krankenversicherung
Beiträge zur privaten Krankenversicherung zählten früher zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben, sofern der Versicherungsvertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde. Diese Möglichkeit bestand jedoch nur bis einschließlich des Steuerjahres 2020.
Seit dem Steuerjahr 2021 können Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr als Sonderausgaben in der österreichischen Steuererklärung geltend gemacht werden – unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde oder welche Leistungen (z. B. Wahlarzt, Krankenhaus, Zusatzpakete) enthalten sind.
Private Krankenversicherungen sind damit heute nicht mehr steuerlich wirksam, auch wenn sie weiterhin eine wichtige Rolle in der persönlichen Vorsorge spielen. Bereits bestehende Verträge behalten zwar ihren Versicherungsschutz, bringen jedoch keinen Steuervorteil mehr.
Private Unfallversicherung
Beiträge zur privaten Unfallversicherung konnten in Österreich bis einschließlich des Steuerjahres 2020 als sogenannte Topfsonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung war, dass es sich um eine rein private Unfallversicherung handelte und der Versicherungsvertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurde.
Diese steuerliche Begünstigung ist jedoch seit dem Steuerjahr 2021 entfallen. Beiträge zur privaten Unfallversicherung sind seither nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar, unabhängig vom Abschlussdatum des Vertrags.
Für Selbstständige und Unternehmer:innen kann sich eine andere Beurteilung ergeben: Eine beruflich veranlasste Unfallversicherung kann unter Umständen als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, sollte jedoch immer individuell mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater abgeklärt werden.
Bestimmte Lebensversicherungen (Altverträge vor 2016)
Wenn Sie vor dem 1. Januar 2016 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, können Sie unter Umständen auch hier Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Arten von Lebensversicherungen und unter Einhaltung bestimmter Höchstbeträge. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater oder dem Finanzamt, ob Ihre Lebensversicherung steuerlich begünstigt ist.
Diese Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar
Haushaltsversicherung
Eine Haushaltsversicherung schützt Ihr Hab und Gut, ist aber leider nicht steuerlich absetzbar. Sie können die Aufwendungen für Ihre Haushaltsversicherung somit nicht als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen, auch wenn diese Versicherung wichtig für Ihre private Vorsorge ist. Achten Sie darauf, nur die steuerlich begünstigten Versicherungen beim Finanzamt geltend zu machen.
Kfz-Versicherung
Auch wenn die Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung für jeden Autobesitzer ist, kann sie nicht steuerlich abgesetzt werden. Die Versicherungsbeiträge für Ihre Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung können Sie daher nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese Aufwendungen zählen nicht zu den Sonderausgaben, die das Finanzamt anerkennt, auch wenn sie für Ihre Sicherheit wichtig ist.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann in manchen Situationen sehr hilfreich sein, jedoch zählt sie nicht zu den steuerlich absetzbaren Versicherungen. Sie können die Versicherungsbeiträge für Ihre Rechtsschutzversicherung somit nicht als Sonderausgabe geltend machen. Es ist wichtig, den Unterschied zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Versicherungen zu kennen, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen.
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Ansprüchen, wenn Sie versehentlich Schäden verursachen. Trotz ihrer Bedeutung für Ihre persönliche Absicherung, ist die private Haftpflichtversicherung nicht steuerlich absetzbar. Sie können diese Versicherungsbeiträge also nicht in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe eintragen und somit keine Steuern sparen.
Sonstige private Versicherungen
Neben den bereits genannten Versicherungen gibt es noch weitere private Versicherungen, die nicht steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Reiseversicherungen oder bestimmte Freizeitversicherungen. Diese Versicherungsbeiträge können Sie nicht als Sonderausgaben geltend machen. Es ist ratsam, sich vorab zu informieren, welche Versicherungen steuerlich begünstigt sind und welche nicht.
Lebensversicherung & Steuer: Sonderfall richtig verstehen
Wann Lebensversicherungen absetzbar sind
Lebensversicherungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden, insbesondere wenn es sich um Altverträge handelt, die vor 2016 abgeschlossen wurden. Die Versicherungsbeiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wodurch Sie Steuern sparen können. Es ist wichtig zu prüfen, ob Ihre Lebensversicherung die Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzung erfüllt, da nicht alle Policen begünstigt sind.
Warum Neuverträge steuerlich nicht mehr gelten
Neu abgeschlossene Lebensversicherungen nach dem 1. Januar 2016 können in der Regel nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Diese Änderung im Steuerrecht bedeutet, dass die Versicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Der Gesetzgeber hat die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen geändert, weshalb Neuverträge nicht mehr steuerlich begünstigt sind.
Typische Missverständnisse bei Altverträgen
Bei Altverträgen (Abschluss vor 2016) gibt es oft Missverständnisse bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit. Viele Versicherungsnehmer sind unsicher, ob und in welcher Höhe sie die Versicherungsbeiträge geltend machen können. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen des Vertrags zu prüfen und gegebenenfalls eine Bestätigung von der Versicherung einzuholen, um die Versicherungen von der Steuer absetzen zu können.
Versicherungen in der Steuererklärung eintragen – so geht’s
Arbeitnehmerveranlagung vs. Einkommensteuererklärung
Für die steuerliche Geltendmachung von Versicherungen ist es wichtig, den Unterschied zwischen der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) und der Einkommensteuererklärung zu kennen. Die Arbeitnehmerveranlagung richtet sich an unselbstständig Erwerbstätige, während die Einkommensteuererklärung für Selbstständige und Personen mit Einkünften aus verschiedenen Quellen relevant ist. Die Eintragung der Versicherungsbeiträge erfolgt je nach Art der Erklärung in unterschiedlichen Formularen.
Wo Versicherungsprämien eingetragen werden
Die Versicherungsprämien, die Sie als Sonderausgaben geltend machen möchten, müssen in den entsprechenden Formularen Ihrer Steuererklärung eingetragen werden. Bei der Arbeitnehmerveranlagung finden Sie die entsprechenden Felder im Formular L1. Selbstständige tragen ihre Versicherungsbeiträge in den Formularen für ihre Einkommensteuererklärung ein. Achten Sie darauf, die Beträge korrekt einzutragen, um Ihre Steuervorteile optimal zu nutzen.
Welche Nachweise Sie aufbewahren sollten
Es ist wichtig, alle relevanten Nachweise für Ihre Versicherungsbeiträge aufzubewahren, um sie bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen zu können. Dazu gehören beispielsweise Zahlungsbestätigungen, Versicherungspolicen und gegebenenfalls Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft über die absetzbaren Beiträge. Bewahren Sie diese Unterlagen sorgfältig auf, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle erforderlichen Informationen bereitzuhaben.
Tabellenübersicht: Versicherungen steuerlich absetzbar oder nicht?
Übersicht aller gängigen Versicherungen Absetzbar / nicht absetzbar auf einen Blick
Um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen, haben wir eine Tabelle erstellt, die aufzeigt, welche Versicherungen Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen können und welche nicht. So können Sie leichter entscheiden, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind.
| Versicherungsart | Als Sonderausgabe absetzbar? |
|---|---|
| Private Krankenversicherung | Nein (seit 2021 nicht mehr absetzbar) |
| Private Unfallversicherung | Nein (seit 2021 nicht mehr absetzbar) |
| Lebensversicherung (Altverträge vor 2016) | Ja (eingeschränkt) |
| Haftpflichtversicherung | Nein |
| Haushaltsversicherung | Nein |
| Kfz-Versicherung | Nein |
| Rechtsschutzversicherung | Nein |
Diese Übersicht soll Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen und keine potenziellen Steuervorteile zu verschenken. Beachten Sie bitte, dass diese Tabelle eine allgemeine Orientierungshilfe darstellt und keine individuelle Steuerberatung ersetzt.
Beispiele: So wirken sich Versicherungen auf Ihre Steuer aus
Beispiel Arbeitnehmer:in Beispiel Familie Beispiel Selbstständige:r (Abgrenzung)
Um die Auswirkungen des Absetzens von Versicherungen auf Ihre Steuerlast zu verdeutlichen, betrachten wir einige Beispiele. Ein Arbeitnehmer konnte in der Vergangenheit Beiträge zur privaten Kranken- und Unfallversicherung als Sonderausgaben geltend machen. Seit dem Steuerjahr 2021 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Eine Familie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigte Vorsorgeaufwendungen (z. B. aus bestimmten Altverträgen) berücksichtigen. Selbstständige haben oft die Möglichkeit, bestimmte Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben geltend zu machen, was die Steuerlast zusätzlich mindert. Diese Beispiele zeigen, wie Sie mit Versicherungen Steuern sparen können.
Häufige Irrtümer beim Absetzen von Versicherungen
Alle Versicherungen sind Sonderausgaben
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass alle Versicherungen als Sonderausgaben absetzbar sind. Viele Steuerzahler gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie sämtliche Versicherungsbeiträge in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Tatsächlich sind jedoch nur bestimmte private Versicherungen steuerlich absetzbar. Informieren Sie sich daher genau, welche Versicherungen vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt werden und welche nicht. Nur so können Sie Ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen und Steuern sparen.
Haushaltsversicherung kann man absetzen
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass man eine Haushaltsversicherung von der Steuer absetzen kann. Viele Steuerzahler sind der Meinung, dass sie die Aufwendungen für ihre Haushaltsversicherung als Sonderausgaben geltend machen können, da diese Versicherung ihr Hab und Gut schützt. Die Haushaltsversicherung zählt jedoch nicht zu den steuerlich begünstigten Versicherungen und kann daher nicht von der Steuer abgesetzt werden. Achten Sie darauf, nur absetzbare Versicherungen in Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Rechtsschutz zählt automatisch“
Es ist ein Irrtum zu glauben, dass Rechtsschutz automatisch absetzbar ist. Viele Steuerzahler gehen davon aus, dass sie die Beiträge für ihre Rechtsschutzversicherung in jedem Fall als Sonderausgaben geltend machen können. Allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit der Rechtsschutzversicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Sofern die Rechtsschutzversicherung berufliche und private Risiken abdeckt, ist nur der berufliche Anteil als Werbungskosten absetzbar. Informieren Sie sich genau, um Fehler in Ihrer Steuererklärung zu vermeiden.
Fazit: So holen Sie das Maximum aus Ihrer Steuererklärung heraus
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
Um das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen, ist es entscheidend, die wesentlichen Punkte zu beachten. Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie als Sonderausgaben geltend machen können, und achten Sie auf die jeweiligen Höchstgrenzen. Bewahren Sie alle relevanten Nachweise auf und tragen Sie die Beträge korrekt in die entsprechenden Formulare ein. So vermeiden Sie Fehler und stellen sicher, dass Sie alle Steuervorteile nutzen können, die Ihnen zustehen.
Praktische Tipps zum Steuern sparen mit Versicherungen
Um mit Versicherungen Steuern zu sparen, empfiehlt es sich, Ihre Versicherungspolicen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherungen die aktuellen steuerlichen Bestimmungen erfüllen und Sie alle abzugsfähigen Beiträge geltend machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem Steuerberater oder Versicherungsfachmann beraten zu lassen, um Ihre Steuersparmöglichkeiten optimal auszuschöpfen und Ihre Versicherungen von der Steuer absetzen zu können.

